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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen der nutrilize GmbH für die Nutzung von GymClub durch Fitnessstudios, CrossFit Boxen, Boutique Studios, Training Clubs und Trainer.

1. Allgemeines

  1. Die nutrilize GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Weber, Am Hochufer 15, 76773 Kuhardt (nachfolgend „nutrilize“), bietet Betreibern von Fitnessstudios, CrossFit Boxen, Boutique Studios und Training Clubs sowie selbstständigen Trainern (nachfolgend „Studio“) im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen die Software GymClub zur Verwaltung ihres Betriebs und zur Betreuung ihrer Mitglieder (nachfolgend „Mitglieder“) an.
  2. Diese Nutzungsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und enthalten abschließend die zwischen nutrilize und dem Studio geltenden Bedingungen für die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages angebotenen Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  3. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Studio per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Studio solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird das Studio im Falle der Änderung gesondert hingewiesen.

2. Leistungen von GymClub

  1. GymClub umfasst die Weboberfläche „ClubZone“ für das Studio und sein Team sowie eine Anwendung für die Mitglieder des Studios.
  2. Die ClubZone bietet Funktionen zur Mitgliederverwaltung, zur Kurs- und Terminplanung einschließlich Kapazitätsmanagement, zur Vertragsverwaltung und Abrechnung, zur digitalen Zugangskontrolle sowie – soweit gesondert beauftragt – zur Trainings- und Ernährungsbetreuung einzelner Mitglieder.
  3. Die ClubZone steht in der Webversion unter Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers zur Verfügung. Die Mitglieder-Anwendung steht wahlweise als Webversion oder als mobile App über den Apple App Store und Google Play zur Verfügung. Die zur Nutzung erforderliche Datenverbindung obliegt dem Studio beziehungsweise dessen Mitgliedern.
  4. nutrilize behält sich vor, Inhalt, Struktur und Funktionalitäten von GymClub sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. nutrilize informiert das Studio über wesentliche Änderungen. Ein Anspruch auf konkrete Verbesserungen oder Erweiterungen besteht nicht.
  5. nutrilize trifft in angemessenem Umfang geeignete, marktübliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Studios.
  6. Der Quellcode von GymClub ist nicht Leistungsgegenstand und wird nicht zur Verfügung gestellt.
  7. nutrilize schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von GymClub für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein.

3. Whitelabel-App

  1. Gegen gesonderte Beauftragung erstellt nutrilize für das Studio eine eigene Anwendung im Design des Studios und veröffentlicht diese unter dem Namen des Studios im Apple App Store und bei Google Play (nachfolgend „Whitelabel-App“).
  2. Das Studio stellt nutrilize die hierfür erforderlichen Marken-, Bild- und Textmaterialien zur Verfügung und versichert, zu deren Nutzung berechtigt zu sein.
  3. Die Veröffentlichung in den App-Stores setzt die Freigabe durch Apple beziehungsweise Google voraus. nutrilize schuldet die ordnungsgemäße Einreichung, nicht jedoch die Freigabe durch die Plattformbetreiber.
  4. nutrilize schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Whitelabel-App für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %.

4. Zugang und Vergütung

  1. Voraussetzung für die Nutzung von GymClub ist die Zulassung durch nutrilize. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
  2. Mit der Registrierung versichert das Studio, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein und GymClub zu beruflichen Zwecken zu nutzen.
  3. Das Studio hat bei der Registrierung seine Unternehmens- und Rechnungsdaten anzugeben. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Bestätigung per E-Mail.
  4. Die vom Studio zu zahlende Vergütung richtet sich nach den im Angebot angegebenen Preiskonditionen. Die monatliche Grundvergütung bemisst sich nach der Anzahl der im System geführten Mitglieder. Für Mitglieder, die zusätzlich über die Coaching-Funktionen betreut werden, fällt eine gesonderte Vergütung je betreutem Nutzer an. Für eine Whitelabel-App fallen einmalige Einrichtungskosten sowie eine laufende monatliche Vergütung für Wartung und IT-Infrastruktur an.
  5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung wird – sofern nicht anders vereinbart – monatlich abgerechnet und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Studio ist mit der Übersendung der Rechnung per E-Mail oder deren Bereitstellung im Kundenkonto einverstanden.
  6. Überschreitet die tatsächliche Mitgliederzahl die vereinbarte Staffel, ist nutrilize berechtigt, ab dem Folgemonat die Vergütung der zutreffenden Staffel zu berechnen. nutrilize informiert das Studio hierüber vorab.
  7. Alle Zugänge sind individualisiert und dürfen nur von der jeweils berechtigten Person verwendet werden. Das Studio ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs informiert das Studio nutrilize unverzüglich.
  8. nutrilize ist berechtigt, die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass das Studio gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Das Studio kann diese Maßnahmen abwenden, wenn es den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

5. Verträge zwischen Studio und Mitgliedern

  1. Das Studio schließt Mitgliedschafts-, Kurs- und Betreuungsverträge mit seinen Mitgliedern ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Handlungen unter Verwendung der Zugänge des Studios sind diesem zuzurechnen.
  2. Die Abwicklung dieser Verträge ist alleinige Angelegenheit des Studios. nutrilize übernimmt weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vom Studio geschuldeten Leistungen und trifft keine Pflicht, für deren Erfüllung zu sorgen. Das Studio informiert seine Mitglieder bei Vertragsabschluss entsprechend.
  3. Das Studio ist selbst dafür verantwortlich, seinen Mitgliedern gegenüber die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen, insbesondere Widerrufsbelehrungen, Preisangaben und Vertragsbedingungen.

6. Nutzungsrechte

  1. Das Studio erhält an GymClub und einer gegebenenfalls für es erstellten Whitelabel-App das einfache, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die Inhalte und Funktionalitäten bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Das Studio ist nicht berechtigt, seinen Zugang Dritten zu überlassen, zu unterlizenzieren oder von nutrilize bereitgestellte Inhalte auch nur teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen. Die Einrichtung von Zugängen für eigene Mitarbeiter und Mitglieder im Rahmen des vereinbarten Umfangs bleibt hiervon unberührt.
  3. Soweit zur Nutzung Funktionen von Drittanbietern eingebunden werden, gelten hierfür ausschließlich deren Lizenzbedingungen. Für von nutrilize verwendete Open-Source-Software gelten ausschließlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
  4. Das Studio räumt nutrilize die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die es auf den bereitgestellten Speicherplatz überträgt. Hierzu zählt insbesondere das Recht, die Daten zum Zwecke der Bereitstellung des Dienstes und der Datensicherung zu vervielfältigen und zu übermitteln. Das Studio bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten.
  5. nutrilize ist berechtigt, das Studio nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu benennen.

7. Pflichten des Studios

  1. Das Studio steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
  2. Das Studio ist für die von ihm und seinen Mitgliedern eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Es stellt sicher, dass diese nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
  3. Das Studio wird GymClub nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der Systeme beeinträchtigen, und keine unzulässige Werbung an Mitglieder versenden.
  4. Das Studio ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Endgeräte und Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend zu sichern.
  5. nutrilize stellt das Studio nicht von dessen eigenen rechtlichen Pflichten frei. Das Studio stellt nutrilize von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch das Studio oder dessen Mitglieder beruhen.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Verarbeitet nutrilize im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Mitglieder des Studios, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Studios. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt das Studio.
  2. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Nutzungsvertrages wird.
  3. Das Studio ist dafür verantwortlich, seine Mitglieder über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und – soweit erforderlich – die notwendigen Einwilligungen einzuholen.
  4. Die Verarbeitung der Daten des Studios selbst richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

9. Zahlungsdienste

  1. Für die Abwicklung von Zahlungen zwischen dem Studio und seinen Mitgliedern bindet GymClub externe Zahlungsdienstleister ein. Für deren Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
  2. nutrilize ist nicht Vertragspartei der zwischen dem Studio und seinen Mitgliedern geschlossenen Zahlungsvereinbarungen und tritt nicht als Zahlungsdienstleister auf.

10. Haftungsbeschränkung

  1. nutrilize haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nutrilize bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Für von nutrilize nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt nutrilize keine Haftung.
  4. Für den Verlust von Daten haftet nutrilize nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Studios nicht vermeidbar gewesen wäre.
  5. nutrilize haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch das Studio verursacht worden sind.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von nutrilize.
  7. Soweit über GymClub eine Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Schnittstellen oder Dienste Dritter möglich ist, haftet nutrilize weder für deren Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit noch für deren Inhalt.

11. Abtretung und Aufrechnung

  1. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Studios aus dem Vertrag mit nutrilize auf Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Zur Aufrechnung gegenüber nutrilize ist das Studio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

12. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Er beginnt mit der Zulassung durch nutrilize gemäß Ziffer 4.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
  3. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für nutrilize insbesondere:
    • der Verstoß des Studios gegen diese Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
    • eine deliktische Handlung des Studios oder der Versuch einer solchen;
    • der Verzug des Studios mit der Zahlungspflicht um mehr als zwei Wochen;
    • andauernde Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von nutrilize liegen.
  4. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.
  5. Nach Vertragsende stellt nutrilize dem Studio die von ihm eingestellten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von nutrilize. nutrilize ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Studios zu klagen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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